Kosten der Gründung einer GmbH

Die Kosten bei der Gründung einer GmbH sind überschaubar. Neben Gebühren für den Notar fallen lediglich Gerichtskosten an.

Für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro muss man bei einer reinen Bargründung mit Kosten in Höhe von rund 590 Euro rechnen. Verwendet man beim Notar das Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG verringern sich diese Kosten auf rund 320 Euro, da die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung entfällt.

Im Einzelnen:

Notarkosten bei Gründung einer GmbH

Zum Zweck der Gründung einer GmbH muss zwingend die Hilfe eines Notars in Anspruch genommen werden da der GmbH-Vertrag nach § 2 Abs. 1 GmbHG der notariellen Beurkundung bedarf.

Hierbei werden – ausgehend von einer Stammeinlage von 25.000 Euro – vom Notar folgende Gebühren nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) erhoben:

  • Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages eine Gebühr nach KV 21200 GNotKG – 125 Euro
  • Entwurf der Anmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift eine halbe Gebühr nach KV 24102 GNotKG – 62,50 Euro
  • Erstellung der XML-Strukturdaten und die elektronische Übermittlung an das Handelsregister 0,3 Gebühr gem. KV Nr. 22114 GNotKG – 37,50 Euro

Hinzu addieren sich Auslagen des Notars und die Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Es wird kostenrechtlich ein Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro angenommen, §§ 97, 107 GNotKG.

Kosten für zusätzliche Leistungen des Notars

Neben den vorgenannten und zwingend vom Notar vorzunehmenden Tätigkeiten übernehmen Notare auf Wunsch weitere – kostenpflichtige – Aufgaben wie zum Beispiel die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung, den Entwurf der von den Geschäftsführen einzureichenden Liste der Gesellschafter oder auch die Einholung einer Stellungnahme der IHK zur Frage der Zulässigkeit der Firma.

Für diese fakultativen Tätigkeiten erheben die Notare, ausgehend von einer GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro folgende Gebühren, wiederum zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:

  • Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung eine doppelte Gebühr gem. KV Nr. 21100 GNotKG – 384,00 Euro
  • Entwurf der Gesellschafterliste und die Abstimmung der Firmierung mit der IHK eine Vollzugsgebühr gem. KV Nr. 22110 GNotKG – 96,00 Euro
  • Entwurf der Handelsregisteranmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift eine halbe Gebühr gem. KV Nr. 24102 GNotKG – 62,50 Euro
  • Erstellung der XML-Strukturdaten und die elektronische Übermittlung an das Handelsregister eine 0,3 Gebühr gem. KV Nr. 22114 GNotKG – 37,50 Euro
  • Überwachung der Stammkapitaleinzahlung eine Betreuungsgebühr gem. KV Nr. 22200 GNotKG – 62,50 Euro

Gerichtsgebühren

Nach der Handelsregistergebührenverordnung fallen bei der Neugründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro beim Registergericht folgende Gebühren an:

  • Neugründung ohne Sacheinlage – 150 Euro
  • Neugründung mit mind. einer Sacheinlage – 240 Euro
  • Neugründung mit Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG – 150 Euro